Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.05.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/12/0016

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/12/0056 B 23. März 2016 RS 1

Stammrechtssatz

Das Verfahren über einen WE-Antrag ist einzustellen, wenn die Revision mangels Vorliegens einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zurückgewiesen wurde. Eine solche Zurückweisung setzt eine Prüfung der Rechtzeitigkeit der Revision nicht voraus.