Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.11.2016

Geschäftszahl

Ro 2016/12/0010

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2012/12/0147 E 19. Dezember 2012 RS 2

Stammrechtssatz

Eine "rechtliche Verdichtung" kann aus Paragraph 207 f, BDG 1979 nicht abgeleitet werden. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes stellt Paragraph 207 f, Absatz eins und 2 leg. cit. nämlich ausschließlich eine Selbstbindungsnorm dar; dies gilt auch für die im Paragraph 207 f, Absatz 3, leg. cit. enthaltene Ermächtigung des Kollegiums des Landesschulrates für bestimmte Auswahlkriterien nach Absatz 2, nähere Bestimmungen zu treffen und die darauf gestützten Beschlüsse (Richtlinien). Eine "rechtliche Verdichtung" dergestalt, dass dem Bewerber ein subjektives Recht auf die Einhaltung dieser Bestimmungen zukäme, liegt nicht vor (Hinweis B vom 27. September 2011, 2011/12/0122).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ro 2016/12/0013

Ro 2016/12/0011