Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.12.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/12/0005

Rechtssatz

Paragraph 50, Absatz 3, LDG 1984 stellt auf vertretungsbedingte Dauermehrdienstleistungen ab, während Absatz 4, legcit Einzelsupplierungen zum Gegenstand hat. Die zuletzt genannte Bestimmung spricht von der Vertretung eines "vorübergehend" verhinderten Lehrers, während Absatz 3, legcit auf die in Vertretung ausgeübte "dauernde Unterrichtserteilung" nach einer erforderlichen Änderung der Lehrfächerverteilung abstellt vergleiche Materialien Regierungsvorlage 499 BlgNR römisch 21 . GP, 25).