Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.11.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/12/0004

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/12/0056 B 23. März 2016 RS 1

Stammrechtssatz

Das Verfahren über einen WE-Antrag ist einzustellen, wenn die Revision mangels Vorliegens einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zurückgewiesen wurde. Eine solche Zurückweisung setzt eine Prüfung der Rechtzeitigkeit der Revision nicht voraus.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016120004.L02