Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.09.2017

Geschäftszahl

Ro 2016/12/0003

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/12/0073 E 19. Oktober 2016 RS 9

Stammrechtssatz

Soweit das Unterbleiben der Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem VwG (ungeachtet eines allfälligen Verzichtes) von Amts wegen gerügt wird, setzt ein Erfolg dieser Verfahrensrüge des Unterbleibens einer nicht gemäß Artikel 6, MRK oder Artikel 47, Absatz 2, GRC gebotenen Verhandlung jedenfalls das Vorliegen einer Relevanz des behaupteten Verfahrensmangels voraus vergleiche B 25. Februar 2016, Ra 2015/16/0127).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2017:RO2016120003.J02