Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.2017

Geschäftszahl

Ra 2016/11/0164

Rechtssatz

Gibt es auf einer Baustelle Aufenthaltsräume, in denen auch Pläne und Werkzeug verwahrt werden, ist es jedenfalls auch zumutbar, auf der Baustelle eine Möglichkeit zur sicheren Verwahrung von Lohnunterlagen zu schaffen bzw. die Lohnunterlagen am Arbeits- bzw. Einsatzort iSd Paragraph 7 d, Absatz eins, dritter Satz AVRAG 1993 bereit zu halten.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

Ra 2016/11/0165 E 28. Februar 2017