Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.07.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/11/0107

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Übertretung des Tabakgesetzes - Der Revisionswerber hat im Antrag zu konkretisieren, worin für ihn der unverhältnismäßige Nachteil gelegen wäre und zwar tunlichst durch ziffernmäßige Angaben zu seinen finanziellen Verhältnissen vergleiche den Beschluss eines verstärken Senates vom 25. Februar 1981, Zl. 2680/80, VwSlg 10381 A/1981, und darauf Bezug nehmend etwa den zum Tabakgesetz ergangenen hg. Beschluss vom 6. Dezember 2011, Zl. AW 2011/11/0045).