Verwaltungsgerichtshof
20.12.2017
Ra 2016/10/0109
GRS wie Ra 2016/22/0017 B 17. März 2016 RS 1
Tatsachenvorbringen, das die belangte Behörde im Verfahren vor dem VwG nicht erstattet hat, kann sie im Revisionsverfahren auf Grund des Neuerungsverbotes nicht mehr vorbringen.