Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.10.2017

Geschäftszahl

Ra 2016/10/0079

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/10/0070 E 24. Oktober 2017 RS 2

Stammrechtssatz

Die Zulässigkeit einer Beschwerde vor dem VwG setzt einen wirksam erlassenen Bescheid, gegen den sie sich richtet, voraus.