Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/10/0056

Rechtssatz

Das "Bestellen von Arzneimitteln im Internet" ist im Rahmen der Bedarfsprüfung nach Paragraph 10, Absatz 2, Ziffer 3, ApG 1907 nicht zu berücksichtigen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ra 2016/10/0057

Ra 2016/10/0060

Ra 2016/10/0059

Ra 2016/10/0058