Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.12.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/09/0099

Rechtssatz

Eine Tätigkeit im Rahmen und wegen eines Verwandtschaftsverhältnisses zwischen Beschäftiger und Beschäftigten kann als Freundschaftsdienst zählen vergleiche E 4. Oktober 2012, 2012/09/0010).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ra 2016/09/0100