Verwaltungsgerichtshof
13.12.2016
Ra 2016/09/0099
Eine Tätigkeit im Rahmen und wegen eines Verwandtschaftsverhältnisses zwischen Beschäftiger und Beschäftigten kann als Freundschaftsdienst zählen vergleiche E 4. Oktober 2012, 2012/09/0010).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ra 2016/09/0100