Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.03.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/09/0027

Rechtssatz

Mit dem Hinweis auf Sozialversicherungs-Richtlinien, Rechtsprechung zur Sozialversicherungspflicht und arbeitsrechtliche Judikatur des OGH wird in der Revision ein Abweichen von der für die Beurteilung der Arbeitnehmerähnlichkeit nach Paragraph 2, Absatz 2, Litera b, AuslBG allein maßgebliche Rechtsprechung des VwGH zu Übertretungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes nicht aufgezeigt.