Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.03.2017

Geschäftszahl

Ro 2016/09/0009

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/08/0178 E 27. Jänner 2016 RS 3

Stammrechtssatz

Gerade die Beweiswürdigung in Bezug auf strittige Sachverhaltselemente gehört zu den zentralen Aufgaben der Verwaltungsgerichte selbst, können sie doch auf Grund ihrer Unabhängigkeit und Unparteilichkeit in besonderer Weise zur Wahrheitsfindung beitragen.