Verwaltungsgerichtshof
28.03.2017
Ro 2016/09/0009
GRS wie Ra 2015/08/0178 E 27. Jänner 2016 RS 3
Gerade die Beweiswürdigung in Bezug auf strittige Sachverhaltselemente gehört zu den zentralen Aufgaben der Verwaltungsgerichte selbst, können sie doch auf Grund ihrer Unabhängigkeit und Unparteilichkeit in besonderer Weise zur Wahrheitsfindung beitragen.