Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.11.2017

Geschäftszahl

Ra 2016/08/0184

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2015/07/0038 B 31. März 2016 RS 8

Stammrechtssatz

Aus der bloßen Abweisung der vom Revisionswerber gestellten Beweisanträge kann eine Befangenheit nicht abgeleitet werden vergleiche E 22. Oktober 2012, 2012/03/0035).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ra 2016/08/0185