Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.11.2017

Geschäftszahl

Ra 2016/08/0184

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/22/0044 B 31. Mai 2017 RS 1

Stammrechtssatz

Auch wenn dem Richter des VwG Verfahrensfehler vorgehalten werden, bildet dies - ohne Hinzutreten weiterer begründeter Umstände - keinen Anlass, die Befangenheit des Richters anzunehmen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ra 2016/08/0185