Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.11.2017

Geschäftszahl

Ra 2016/08/0184

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/07/0034 E 29. Juli 2015 VwSlg 19167 A/2015 RS 3

Stammrechtssatz

Nach dem klaren Wortlaut des Paragraph 6, VwGVG 2014 haben sich die dort genannten Organe - darunter auch die Mitglieder des VwG - unter Anzeige an den Präsidenten der Ausübung ihres Amtes "wegen Befangenheit" von Amts wegen zu enthalten, wenn ein Befangenheitsgrund nach Paragraph 7, Absatz eins, AVG vorliegt, und fehlt diesbezüglich ein Ablehnungsrecht der Parteien vergleiche E 18. Februar 2015, Ra 2014/03/0057; B 26. Februar 2015, Ra 2015/07/0013).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ra 2016/08/0185