Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.11.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/08/0142

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

Ra 2016/08/0190 E 26.01.2017

Rechtssatz

Paragraph 8, Absatz 3, AlVG, wonach das AMS Gutachten des Kompetenzzentrums Begutachtung der PVA zur Beurteilung der Arbeitsfähigkeit "anzuerkennen und seiner weiteren Tätigkeit zugrunde zu legen" hat, enthebt die Behörde nicht von ihrer Verpflichtung, den entscheidungswesentlichen Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Dass die Gutachten der Ärzte der Pensionsversicherungsanstalt für das AMS "bindend" seien, lässt sich - ungeachtet eines entsprechenden Hinweises in den Erläuterungen zu Regierungsvorlage zur Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 62 aus 2010, (785 BlgNR 24. GP, 8) - dem (maßgeblichen) Gesetzeswortlaut nicht entnehmen und kann schon wegen der fehlenden Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Gutachten auch aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht angenommen werden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016080142.L04