Verwaltungsgerichtshof
24.11.2016
Ra 2016/08/0142
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2016/08/0190 E 26.01.2017
GRS wie 2013/08/0184 E 10. September 2014 RS 3
Bestehen Zweifel an der Arbeitsfähigkeit des Arbeitslosen, ist die Behörde auch verpflichtet, seine Arbeitsfähigkeit von Amts wegen zu prüfen, wofür eine medizinische Untersuchung in Betracht kommt vergleiche das hg. Erkenntnis vom 15. Mai 2013, Zl. 2011/08/0356).
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016080142.L01