Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.06.2017

Geschäftszahl

Ra 2016/08/0141

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/08/0008 B 18. Februar 2015 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung läge iZm der Beweiswürdigung nur dann vor, wenn das VwG die Beweiswürdigung in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Weise vorgenommen hätte.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016080141.L04