Verwaltungsgerichtshof
23.06.2017
Ra 2016/08/0141
GRS wie Ra 2015/08/0008 B 18. Februar 2015 RS 1
Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung läge iZm der Beweiswürdigung nur dann vor, wenn das VwG die Beweiswürdigung in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Weise vorgenommen hätte.
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016080141.L04