Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/08/0001

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2012/08/0043 E 28. März 2012 RS 2

Stammrechtssatz

Berücksichtigungswürdig im Sinne des Paragraph 10, Absatz 3, AlVG sind Gründe, die dazu führen, dass der Ausschluss vom Bezug der Leistung den Arbeitslosen aus bestimmten Gründen unverhältnismäßig härter träfe als dies sonst ganz allgemein der Fall ist (Hinweis: E 26. Jänner 2010, 2008/08/0018).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016080001.L01