Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.08.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/07/0058

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/07/0072 E 25. Mai 2000 RS 4

Stammrechtssatz

Die eingeschränkte Parteistellung sowohl der Gemeinde als auch des Fischereiberechtigten erfordert es, dass diese Parteien den Zusammenhang zwischen einer Einwendung und dem ihnen eingeräumten Recht ausreichend klarlegen, sofern dieser Zusammenhang nicht von vornherein auf der Hand liegt (Hinweis E 19.1.1988, 83/07/0204).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016070058.L03