Verwaltungsgerichtshof
30.06.2016
Ra 2016/07/0034
Dass bei der Beurteilung umweltrelevanter Auswirkungen bei einer Einzelfallprüfung nicht nur bestehende, sondern auch geplante Projekte (inklusive geplanter Ausgleichsmaßnahmen) berücksichtigt werden müssen, ergibt sich bereits aus Paragraph 3, Absatz 2, UVPG 2000.
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016070034.L06