Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.03.2016

Geschäftszahl

Ro 2016/07/0002

Rechtssatz

Paragraph 27, Absatz 3, WRG 1959 ist nur dann anzuwenden, wenn der ordnungsgemäße Betrieb während dreier aufeinanderfolgender Jahre eingestellt war, ohne dass die Voraussetzungen des Erlöschens nach Absatz eins, Litera g, vorgelegen wären.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

Ra 2016/07/0019 B 28. April 2016

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2016:RO2016070002.J06