Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.02.2019

Geschäftszahl

Ra 2016/06/0115

Rechtssatz

Die bloße Behauptung der Verletzung von Verfahrensvorschriften, die in einer unzureichenden Sachverhaltsermittlung liegen soll, ist ohne nähere Auseinandersetzung mit den getroffenen Feststellungen des VwG und Konkretisierung, welche Feststellungen unterlassen worden wären, nicht geeignet, eine Rechtsfrage iSd Artikel 133, Absatz 4, B-VG aufzuzeigen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2016060115.L02