Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.12.2018

Geschäftszahl

Ra 2016/06/0109

Rechtssatz

Ob die ausgewiesenen Rückstände auf dem Beitragskonto des Revisionswerbers dem Grunde und der Höhe nach zu Recht bestehen, ist nicht Gegenstand des Säumnisbeschwerdeverfahrens.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2016060109.L05