Verwaltungsgerichtshof
02.11.2016
Ra 2016/06/0088
Nachbarn haben im Verfahren betreffend die Abnahmeprüfung keine Parteistellung (Paragraph 20, Absatz 2, letzter Satz UVPG 2000). Ein dazu ergangenes Vorbringen der Nachbarn geht schon aus diesem Grund ins Leere.