Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.03.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/06/0016

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Einwendungen gegen ein Bauvorhaben - Abgesehen davon, dass im gegenständlichen Fall gewisse Interessen öffentlicher Art im Hinblick auf die Energieversorgung durch Windkraft dargelegt wurden, ist grundsätzlich und auch im Hinblick auf die von der mitbeteiligten Partei (der Bauwerberin) dargelegten Aufwendungen davon auszugehen, dass ein Interesse eines Bauwerbers an der möglichst raschen Realisierung seines Bauvorhabens besteht vergleiche den hg. Beschluss vom 13. Jänner 2014, Zl. AW 2013/06/0060, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016060016.L02