Verwaltungsgerichtshof
24.01.2017
Ra 2016/05/0142
Der bloße Verweis auf andere Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes kann die Darlegung einer grundsätzlichen Rechtsfrage in den Revisionszulässigkeitsgründen nicht ersetzen.
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016050142.L01