Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.2017

Geschäftszahl

Ra 2016/05/0118

Rechtssatz

Ein an sich bewilligungspflichtiges Vorhaben wird dadurch, dass eine Bauanzeige erstattet und von der Behörde als solche behandelt wird, nicht zu einem bloß anzeigepflichtigen. Es erlangt also auf diesem Wege keinen Konsens, der etwa dem Nachbarn in einem baupolizeilichen Verfahren entgegengehalten werden könnte (Hinweis E vom 10. Dezember 2013, 2010/05/0186, mwN, zur vergleichbaren Rechtslage nach der NÖ BO 1996).