Verwaltungsgerichtshof
21.11.2017
Ra 2016/05/0093
Soweit in Paragraph 22, Absatz 2, OÖ ROG 1994 die Zulässigkeit von Gebäuden land- und forstwirtschaftlicher Betriebe geregelt ist, ist kein Immissionsschutz vorgesehen, zur Widmungsgemäßheit eines solchen Gebäudes, wie auch zu der Frage, ob ein landwirtschaftliches Gebäude vorliegt, besteht somit kein Mitspracherecht eines Nachbarn (Hinweis VwGH 13.11.2012, 2009/05/0153).