Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.09.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/05/0075

Rechtssatz

Solange es nicht zu einem Austausch der Tat kommt, ist eine Präzisierung der Angabe der verletzten Verwaltungsbestimmung und der angewendeten Strafnorm zulässig (Hinweis B vom 17. Februar 2016, Ra 2016/04/0006, mwN).