Verwaltungsgerichtshof
29.09.2016
Ra 2016/05/0044
Einem Rechtsmittel ist im Zweifel eine Deutung zu geben, die dem darin zum Ausdruck kommenden Rechtsschutzbedürfnis soweit wie möglich entgegenkommt (Hinweis E vom 16. Dezember 1993, 93/11/0153).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ra 2016/05/0045