Verwaltungsgerichtshof
27.04.2016
Ra 2016/05/0031
Die Baubehörden wie auch das VwG haben bei ihrer Prüfung des Bauansuchens des Bauwerbers Regelungen im örtlichen Entwicklungskonzept, die als Regelungen des Flächenwidmungsplanes anzusehen sind, heranzuziehen (Hinweis B vom 29. September 2015, Ra 2015/05/0055, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016050031.L02