Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.02.2017

Geschäftszahl

Ra 2016/05/0026

Rechtssatz

Paragraph 25, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 51, Absatz eins, Slbg NatSchG 1999 sieht die Erteilung der angestrebten Bewilligung unter Vorschreibung von Ausgleichsmaßnahmen "an Stelle der Untersagung" des Vorhabens vor, wofür eine Tatbestandsvoraussetzung ist, dass die Beurteilung der Bewilligungsvoraussetzungen ein negatives Ergebnis erbracht hat, und im Übrigen alle in Paragraph 51, Absatz 3, Ziffer eins bis 4 leg. cit. angeführten Voraussetzungen der Ausgleichsmaßnahmen erfüllt sein müssen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016050026.L02