Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.02.2017

Geschäftszahl

Ra 2016/05/0026

Rechtssatz

Die Bewilligung nach Paragraph 22 b, Absatz 3, Slbg NatSchG 1999 ist zu versagen, wenn zu erwarten ist, dass das Vorhaben zu den in dieser Bestimmung genannten Beeinträchtigungen des geschützten Gebietes führen wird, wenn also eine Verschlechterung bzw. erhebliche Störung zu erwarten ist oder die bewilligungsgegenständliche Maßnahme dem in Paragraph 22 b, Absatz 3, leg. cit. genannten Ziel entgegenläuft (Hinweis E vom 18. Dezember 2012, 2011/07/0190) .

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016050026.L01