Verwaltungsgerichtshof
04.11.2016
Ra 2016/05/0014
Ist eine Verhandlung nach Artikel 6, MRK geboten, dann ist eine Prüfung der Relevanz des Verfahrensmangels der Unterlassung einer solchen Verhandlung nicht durchzuführen (Hinweis E vom 14. April 2016, Ra 2015/06/0089).