Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.09.2017

Geschäftszahl

Fe 2016/05/0001

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/06/0074 E 26. September 1985 RS 2

Stammrechtssatz

Bei Fragen der Vollstreckung eines Titelbescheides kommt es nicht darauf an, was eine Behörde vorschreiben wollte, sondern darauf, was sie ausdrücklich vorgeschrieben hat.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2017:FE2016050001.H08