Verwaltungsgerichtshof
18.12.2018
Ra 2016/04/0148
In Bezug auf den Schuldspruch einerseits und den Ausspruch über die Strafe bzw. die Ermahnung andererseits liegen trennbare Absprüche vor vergleiche VwGH 19.5.1993, 92/09/0031).
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2016040148.L02