Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.12.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/04/0127

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2014/22/0016 E 19. November 2014 RS 1

Stammrechtssatz

Die (konkludente) Zurückziehung des verfahrenseinleitenden Antrags bewirkt den Wegfall der Zuständigkeit der Behörde zur Erlassung des Bescheides und damit (nachträglich) dessen Rechtswidrigkeit vergleiche E 23. Jänner 2014, 2013/07/0235). Das Verwaltungsgericht wäre somit angehalten gewesen, den bekämpften Bescheid (ersatzlos) zu beheben.