Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.03.2017

Geschäftszahl

Ra 2016/04/0111

Rechtssatz

Den Nachbarn kommt im gewerberechtlichen Betriebsanlagengenehmigungsverfahren ein subjektiv-öffentliches Recht auf Einhaltung des Standes der Technik bei der Begrenzung der Luftschadstoffe nicht zu (Hinweis E vom 27. September 2000, 2000/04/0069, mwN).