Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.2018

Geschäftszahl

Ra 2016/04/0086

Rechtssatz

Nach der ständigen Judikatur (bis zur Rechtsprechung des EuGH zu Fastweb und PFE) kommt einem Bieter, dessen Angebot auszuscheiden gewesen wäre (aber nicht ausgeschieden wurde) keine Antragslegitimation im Nachprüfungsverfahren zu, wenn er für die Zuschlagserteilung ohnehin nicht in Betracht käme und ihm daher durch die behauptete Rechtswidrigkeit kein Schaden im Sinn des Paragraph 163, Absatz eins, BVergG entstehen bzw. drohen kann (VwGH 25.3.2010, 2005/04/0144, mwN).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ra 2016/04/0087