Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.06.2017

Geschäftszahl

Ra 2016/04/0068

Rechtssatz

Die Regelung des Paragraph 3, Absatz 4, erster Satz UVPG 2000, wonach für Vorhaben, für die in Spalte 3 des Anhangs 1 zum UVPG 2000 ein Schwellenwert in bestimmten schutzwürdigen Gebieten festgelegt ist, eine Einzelfallprüfung vorzunehmen ist, setzt die Entnahme von mineralischen Rohstoffen "in" einem schutzwürdigen Gebiet voraus.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ra 2016/04/0069

Ra 2016/04/0070

Ra 2016/04/0071

Ra 2016/04/0072

Ra 2016/04/0077

Ra 2016/04/0074

Ra 2016/04/0075

Ra 2016/04/0076

Ra 2016/04/0073