Verwaltungsgerichtshof
29.06.2017
Ra 2016/04/0068
Die Regelung des Paragraph 3, Absatz 4, erster Satz UVPG 2000, wonach für Vorhaben, für die in Spalte 3 des Anhangs 1 zum UVPG 2000 ein Schwellenwert in bestimmten schutzwürdigen Gebieten festgelegt ist, eine Einzelfallprüfung vorzunehmen ist, setzt die Entnahme von mineralischen Rohstoffen "in" einem schutzwürdigen Gebiet voraus.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ra 2016/04/0069
Ra 2016/04/0070
Ra 2016/04/0071
Ra 2016/04/0072
Ra 2016/04/0077
Ra 2016/04/0074
Ra 2016/04/0075
Ra 2016/04/0076
Ra 2016/04/0073