Verwaltungsgerichtshof
29.06.2017
Ra 2016/04/0068
Die Revision hat die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, zu enthalten. Verweise auf andere Schriftsätze werden dieser Anforderung nicht gerecht, weshalb auf sie nicht einzugehen ist (Hinweis E vom 29. Jänner 2016, Ro 2014/06/0053, mwN).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ra 2016/04/0069
Ra 2016/04/0070
Ra 2016/04/0071
Ra 2016/04/0072
Ra 2016/04/0077
Ra 2016/04/0074
Ra 2016/04/0075
Ra 2016/04/0076
Ra 2016/04/0073