Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.06.2017

Geschäftszahl

Ra 2016/04/0068

Rechtssatz

Die Revision hat die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, zu enthalten. Verweise auf andere Schriftsätze werden dieser Anforderung nicht gerecht, weshalb auf sie nicht einzugehen ist (Hinweis E vom 29. Jänner 2016, Ro 2014/06/0053, mwN).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ra 2016/04/0069

Ra 2016/04/0070

Ra 2016/04/0071

Ra 2016/04/0072

Ra 2016/04/0077

Ra 2016/04/0074

Ra 2016/04/0075

Ra 2016/04/0076

Ra 2016/04/0073