Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.09.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/04/0063

Rechtssatz

Das Verständnis der an einem Vergabeverfahren teilnehmenden Bieter über eine Ausschreibungsbestimmung ist für die Ermittlung des objektiven Erklärungswertes dieser Bestimmung von Bedeutung.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016040063.L05