Verwaltungsgerichtshof
12.09.2016
Ra 2016/04/0063
Das Verständnis der an einem Vergabeverfahren teilnehmenden Bieter über eine Ausschreibungsbestimmung ist für die Ermittlung des objektiven Erklärungswertes dieser Bestimmung von Bedeutung.
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016040063.L05