Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.07.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/04/0047

Rechtssatz

Weder nach dem Wortlaut des Paragraph eins, Absatz 3, Ziffer 2, noch nach demjenigen des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, der Aquakultur-SeuchenV 2009 kommt es darauf an, dass keine Zucht von Wassertieren bzw. keine betriebliche Tätigkeit vorliegt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016040047.L03