Verwaltungsgerichtshof
16.03.2016
Ra 2016/04/0025
Durch eine Entscheidung des VwG, mit der die Beschwerde des Revisionswerbers abgewiesen und der angefochtene Bescheid bestätigt wird, kann der Revisionswerber nicht in seinem "Recht auf inhaltliche Entscheidung über seine Beschwerde" verletzt sein (Hinweis B vom 11. März 2006, Ra 2016/06/0004 bis 0005).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ra 2016/04/0026
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016040025.L02