Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.03.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/04/0025

Rechtssatz

Durch eine Entscheidung des VwG, mit der die Beschwerde des Revisionswerbers abgewiesen und der angefochtene Bescheid bestätigt wird, kann der Revisionswerber nicht in seinem "Recht auf inhaltliche Entscheidung über seine Beschwerde" verletzt sein (Hinweis B vom 11. März 2006, Ra 2016/06/0004 bis 0005).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ra 2016/04/0026

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016040025.L02