Verwaltungsgerichtshof
22.11.2016
Ra 2016/03/0095
Ob die dem Beschuldigten vorgeworfene Tat den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, ist von der Verwaltungsstrafbehörde - im Falle einer Beschwerde vom VwG - als Vorfrage zu beurteilen.