Verwaltungsgerichtshof
13.09.2016
Ra 2016/03/0085
GRS wie 94/20/0848 E 10. Oktober 1995 RS 2
Ein Waffenbenützer verwendet die Waffe leichtfertig, wenn er von vornherein nicht ausschließen kann, daß sich Personen durch die Abgabe von - wenn auch nicht scharfen - Schüssen im Wohngebiet bedroht fühlen (Hinweis E 23.11.1976, 1342/76, E 11.10.1977, 781/76, ua).