Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.09.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/03/0085

Rechtssatz

Wiederholt aggressives Verhalten ist jedenfalls für die Prognose nach Paragraph 12, Absatz eins, WaffG 1996 relevant, selbst wenn dabei vom Betroffenen keine Waffen verwendet wurden vergleiche VwGH vom 28. März 2006, 2006/03/0026, mwH).