Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.08.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/03/0075

Rechtssatz

Die Frage der Erlassung eines Waffenverbots ist nicht ausschließlich von der Verwirklichung eines gerichtlich strafbaren oder verwaltungsstrafrechtlich zu verfolgenden Tatbestands abhängig, sondern vom VwG nach den hierfür vom WaffG 1996 vorgegebenen Kriterien eigenständig zu beurteilen (VwGH vom 27. Jänner 2016, Ra 2015/03/0097, mwH).