Verwaltungsgerichtshof
12.08.2016
Ra 2016/03/0075
Die Frage der Erlassung eines Waffenverbots ist nicht ausschließlich von der Verwirklichung eines gerichtlich strafbaren oder verwaltungsstrafrechtlich zu verfolgenden Tatbestands abhängig, sondern vom VwG nach den hierfür vom WaffG 1996 vorgegebenen Kriterien eigenständig zu beurteilen (VwGH vom 27. Jänner 2016, Ra 2015/03/0097, mwH).